Rechtsprechung
BGH, 10.06.1974 - VII ZR 4/73 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Erstattung des restlichen Werklohns - Anforderungen an die fristlose Geltendmachung von Kostenerstattungsansprüchen - Vorliegen eines Vertrauensverlustes in einer Geschäftsbeziehung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
VOB-Vertrag: Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Nachbesserung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 633 Abs. 3; VOB/B § 13 Nr. 5 Abs. 2
Geltendmachung des Kostenerstattungsanspruchs ohne Fristsetzung
Papierfundstellen
- DB 1974, 1959
- BauR 1975, 137
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.12.1966 - VII ZR 144/64
Gewährleistungsrechte des Auftraggebers bei Unzuverlässigkeit des Auftragnehmers; …
Auszug aus BGH, 10.06.1974 - VII ZR 4/73
Der Auftraggeber kann allerdings auch ohne Fristsetzung den Anspruch aus § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB (B) dann geltend machen, wenn er mit gutem Grund das Vertrauen zum Auftragnehmer verloren hat (BGHZ 46, 242) oder befürchten muß, der Auftragnehmer werde sich seiner Pflicht zur Mängelbeseitigung entziehen (Urteil des Senatsvom 6. Februar 1958 - VII ZR 39/57 = Schäfer/Finnern Z 2.414 Bl. 60 f, insoweit in BGHZ 26, 337 nicht abgedruckt). - BGH, 06.02.1958 - VII ZR 39/57
Rechte des Bauherrn bei Ansprüchen auf Mängelbeseitigung
Auszug aus BGH, 10.06.1974 - VII ZR 4/73
Der Auftraggeber kann allerdings auch ohne Fristsetzung den Anspruch aus § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB (B) dann geltend machen, wenn er mit gutem Grund das Vertrauen zum Auftragnehmer verloren hat (BGHZ 46, 242) oder befürchten muß, der Auftragnehmer werde sich seiner Pflicht zur Mängelbeseitigung entziehen (Urteil des Senatsvom 6. Februar 1958 - VII ZR 39/57 = Schäfer/Finnern Z 2.414 Bl. 60 f, insoweit in BGHZ 26, 337 nicht abgedruckt).
- BGH, 12.09.2002 - VII ZR 344/01
Entbehrlichkeit der Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung
Denn dann ist es dem Besteller in der Regel nicht zumutbar, den Ablauf der Frist noch abzuwarten (vgl. auch BGH, Urteil vom 10. Juni 1974 - VII ZR 4/73, BauR 1975, 137). - OLG Rostock, 24.05.2016 - 4 U 136/12
Bedenken erst nach einem Jahr angemeldet: Auftraggeber steht angemessene …
Die Beklagte zu 1) konnte daher nicht geltend machen, mit gutem Grund das Vertrauen zur Klägerin verloren zu haben (vgl. dazu BGH, Urteil vom 10.06.1974, Az. VII ZR 4/73, Rz 9). - BGH, 08.07.1982 - VII ZR 301/80
Pflicht des Auftragnehmers zur Mängelbeseitigung
Der Auftraggeber hat dann berechtigten Anlaß zur Sorge, der Auftragnehmer werde sich seiner Pflicht zur Mängelbeseitigung entziehen (vgl. Senatsurteil vom 10. Juni 1974 - VII ZR 4/73 = BauR 1975, 137). - OLG Köln, 24.05.1993 - 7 U 154/91
Honorar für Änderungsleistung nur bei schriftlicher Honorarvereinbarung?
Über die besonders geregelten Fälle des § 634 Abs. 2 BGB und des § 13 Nr. 6 VOB/B hinaus ist eine Fristsetzung immer dann entbehrlich, wenn der Vertragszweck durch die mangelhafte Arbeit des Auftragnehmers so gefährdet ist, daß dem Bauherrn von vornherein nicht zuzumuten ist, sich auf eine Nachbesserung einzulassen (BGHZ 50, 160, 166; NJW 1975, 825, 826; BauR 1975, 137). - OLG Düsseldorf, 22.12.2005 - 10 U 100/05
Mietmangel bei Fehlen einer für die gewerbliche Nutzung an sich erforderlichen …
Weder die einen nicht vergleichbaren Sachverhalt betreffende Entscheidung des 24. Zivilsenats des OLG Düsseldorf (NZM 2003, 556) noch die von der Beklagten zitierten anders gelagerten Entscheidungen des VII. Zivilsenats des BGH (BauR 2002, 1847; BauR 2000, 1182; BauR 1975, 137) rechtfertigen eine hiervon abweichende Beurteilung.